Allgemeine Bedingungen

RICARDO FERNANDES SOARES ME, eine juristische Person des Privatrechts, unter dem Handelsnamen Royalty Viagens, eingetragen beim CNPJ unter der Nr. 08.025.380/0001-20, mit Sitz in Belo Horizonte / MG, in der Av. Cristiano Machado, 4000 - Loja 760 - União. Postleitzahl: 31.160-900, im Folgenden als VERTRAGSPARTEI bezeichnet, und zum anderen,

mr ______________________________________________________, CI: _________________________, CPF: ________________________, wohnhaft in: _______________________________________________________________________________________, TEL.: (_____) _______________________, im Folgenden als VERTRAGSPARTNER bezeichnet, wobei die Parteien für die Einhaltung der folgenden Bestimmungen verantwortlich sind:

Eingeschlossene Leistungen:

Die VERTRAGSPARTEI erhält nach dem Kauf des Reisepakets die Beförderungsleistungen in Luxusbussen mit verstellbaren Sitzen, Klimaanlage, chemischen Toiletten, Bordservice, einen Reisebegleiter auf den Fahrten, eine Stadtrundfahrt am Zielort, die Unterbringung in Hotels der Touristenkategorie mit Anspruch auf Frühstück und Mahlzeiten in den von der VERTRAGSPARTEI angegebenen Restaurants gemäß der vorherigen Aufschlüsselung im Reiseplan.

1) - Transport:

Der Transportdienst des VERTRAGSPARTNERS während der Reise wird durch vom VERTRAGSPARTNER beauftragte Transportunternehmen durchgeführt. Die eingesetzten Busse sind Panoramabusse oder Doppeldecker, je nach Anzahl der Passagiere und der Strecke können auch Executive-, konventionelle oder Minibusse eingesetzt werden. In jeder Stadt kann die Stadtrundfahrt bei Bedarf in einem lokalen Bus, Kleinbus oder Nutzfahrzeug durchgeführt werden. Auf Strecken, die gemeinsame Abschnitte oder Stadtrundfahrten beinhalten, können sich zwei oder mehr Gruppen zusammenschließen, ohne dass jemand auf den Sitzen des Fahrzeugs bevorzugt wird. Kinder im Alter von 0 (null) bis 04 (vier) Jahren werden bei Straßenfahrten als Schoßkinder (Höflichkeit) betrachtet, sofern sie keinen zusätzlichen Sitz oder kein Bett belegen.

2) - Reisegepäck:

Pro Passagier ist ein Koffer erlaubt, dessen Maße 70 x 50 x 20 cm nicht überschreiten, sowie ein Handgepäckstück, das stets im Besitz des VERTRAGSNEHMERS bleiben muss. Die Vorschriften des DECREE Nr. 2.521/98, das den zwischenstaatlichen und internationalen Personenkraftverkehr regelt, werden eingehalten. Der VERTRAGSPARTNER ist nur für die Entschädigung des VERTRAGSPARTNERS verantwortlich, wenn das Gepäck in den Gepäckablagen der Busse verloren geht oder gestohlen wird. Diese Entschädigung gilt unter der Bedingung, dass der VERTRAGSPARTNER dem VERTRAGSPARTNER zuvor eine Liste der Gegenstände und die entsprechenden Belege vorgelegt hat, andernfalls gelten die Bestimmungen des Versicherungsmarktes.

3) - Unterbringung:

Die Hotels, die in unseren Reiseplänen verwendet werden, sind Hotels der Touristenkategorie, wie sie dem VERTRAGSPARTNER vorher mitgeteilt wurden. Sollte es nicht möglich sein, in den von der VERTRAGSPARTEI normalerweise genutzten Hotels oder in den im Reiseplan vorgesehenen Hotels zu übernachten, werden diese ohne vorherige Ankündigung durch andere Hotels einer ähnlichen oder höheren Kategorie ersetzt. Die Unterbringung erfolgt in Doppel-, Dreifach-, Vierfach- und/oder Fünffachzimmern (Doppelzimmer für Paare) und anderen Zimmern, die gemeinsam genutzt werden. Im Falle eines "Einzel"-Zimmers wird nach Wahl des VERTRAGSPARTNERS ein Zuschlag von 60 % erhoben. Dieser kann bis zur Einschiffung berechnet werden.

4) - Optionale Ausflüge:

Wenn der VERTRAGSPARTNER daran interessiert ist, touristische Attraktionen außerhalb der Grenzen des Ortes, an dem er die Leistungen gebucht hat, zu besuchen, kann der Reiseleiter des VERTRAGSPARTNERS, der die Gruppe des VERTRAGSPARTNERS begleitet, eine örtliche Empfangsgesellschaft nennen, die die gewünschten Leistungen erbringt. Das örtliche Empfangsunternehmen trägt die volle Verantwortung für die Erbringung seiner Leistungen, einschließlich etwaiger Schäden, die es dem VERTRAGSPARTNER zufügt. Die VERTRAGSPARTEI ist an der Erbringung dieser Leistungen in keiner Weise beteiligt.

5) - Beendigung (Rücktritt, Übertragung oder Stornierung):

Der VERTRAGSPARTNER erstattet dem VERTRAGSNEHMER den geschuldeten Betrag, der auf der Grundlage des Gesamtbetrags berechnet wird, den der VERTRAGSPARTNER tatsächlich erhalten hat, ohne den Betrag der einbehaltenen Provisionen, die von der Verkaufsagentur behandelt werden müssen, sowie der Verwaltungskosten und der bereits an Lieferanten gezahlten Beträge.

5.1) - Sollte einer der oben genannten Fälle eintreten, werden die folgenden Verwaltungskosten vom Gesamtbetrag der Pauschalreise, der ab dem Datum des Reisebeginns berechnet wird, in folgendem Verhältnis abgezogen:

5.1.1) - Bei 30 (dreißig) Tagen oder mehr: 15% (fünfzehn Prozent);

5.1.2) - mit 29 (neunundzwanzig) bis 21 (einundzwanzig) Tagen: 20% (zwanzig Prozent);

5.1.3) - Mit 20 (zwanzig) bis 07 (sieben) Tagen: 25% (fünfundzwanzig Prozent );

5.1.4) - Bei weniger als 07 (sieben) Tagen ab Reisebeginn werden die Verwaltungskosten in Höhe von 30% (dreißig Prozent) berechnet, sowie die Kosten, die von den Anbietern (Transportunternehmen, Empfangsstellen, Hotels, Restaurants und andere Dienstleistungen) in Rechnung gestellt werden, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden müssen, da der VERTRAGSPARTNER nur ein Vermittler bei der Auftragsvergabe von touristischen Dienstleistungen ist und für deren effektive Ausführung auf Dritte angewiesen ist.

5.1.5) - Zusätzlich zu den oben beschriebenen Verwaltungskosten werden die bereits an die Anbieter gezahlten und ordnungsgemäß nachgewiesenen Beträge für die Buchungsgarantie abgezogen, da der VERTRAGSPARTNER, wie im vorhergehenden Abschnitt erwähnt, nur ein Vermittler bei der Vergabe von touristischen Dienstleistungen ist, der vorübergehend über die erhaltenen Beträge verfügt, da er für die tatsächliche Ausführung dieser Dienstleistungen von Dritten abhängt, wie z.B. Luft-, See- und/oder Straßentransport, sowie Unterkunft, Empfangsdienste, Restaurants und andere vertraglich vereinbarte Dienstleistungen;

5.1.6) - Im Falle von Luft- oder Straßencharter sind aufgrund der besonderen Vertragsbedingungen zwischen dem VERTRAGSPARTNER und den Transportunternehmen Terminübertragungen oder Rückerstattungen von nicht genutzten Abschnitten nicht zulässig.

5.2) - Im Falle einer Stornierung durch den Reisenden, egal in welcher Phase der Reise nach deren Beginn, gibt es keine Erstattungen oder Prämien für den Stornierenden.

6) - Gerichtsstand:

Die Vertragsparteien wählen die Zuständigkeit des Bezirks Belo Horizonte/MG, um alle Fragen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, zu regeln, unter Verzicht auf jede andere Zuständigkeit, wie bevorzugt sie auch sein mag.

HINWEISE:

Die Daten, die Zeiten und der Ort der Einschiffung der Reisen werden auf dem Formular auf der Rückseite dieses Vertrages angegeben, können aber nach vorheriger Mitteilung an die VERTRAGSPARTEI geändert werden. Aufgrund unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt kann der Beginn der Reise geändert werden, und das ursprüngliche Programm kann abgeändert werden.

Die oben genannten Bedingungen stehen im Einklang mit dem Gesetz Nr. 11.771 vom 17. SEPTEMBER 2008 (Allgemeines Tourismusgesetz), dem Verbraucherschutzgesetz (Gesetz 8.078 vom 11/09/90) und dem Dekret Nr. 2.521 vom 20. März 1998.